Impulse Singapur

Wednesday
Sep 08th
Text size
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Home Wirtschaft Finanzen Neu in Singapur - dem deutschen Finanzamt entflohen?

Neu in Singapur - dem deutschen Finanzamt entflohen?

E-mail Print PDF
09-09_steuer_webheaderWelcome to Singapore! Welcome to Asia! Wer freut sich nicht, endlich Finanzminister Peer Steinbrück und seinen Freunden ein Schnäppchen geschlagen zu haben und ganz legal in eine Steueroase gezogen zu sein? Doch Vorsicht: Die Macht der deutschen Finanzbehörden reicht auch bis nach Singapur. Die deutsche Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz beziehungsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im deutschen Inland. Wer beispielsweise zum Jahresende 2008 nach Singapur versetzt wurde, jedoch im Jahr 2009 noch einige Tage Haus/Wohnung, Frau und Kinder in Deutschland beließ, mag sich anschließend von Forderungen des deutschen Finanzamtes für das Jahr 2009 konfrontiert sehen. Der Grund: Im Steuerjahr 2009 war ein inländischer Wohnsitz begründet. Auch wer jetzt im August/September erstmalig Deutschland verlässt, war mehr als 183 Tage im Steuerjahr in Deutschland und ist somit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Der Griff nach Singapur

In diesem Fällen besteuert Herr Steinbrück nicht nur die Erträge in Deutschland (zum Beispiel Mieteinnahmen), sondern alle (!) Einkünfte, die nicht in Singapur der Besteuerung unterliegen. Dazu gehört auch der Zinsertrag, der andernfalls von der Zinsabschlagsteuer befreit werden kann (Stichwort Devisenausländer!), oder Aktiengewinne.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein deutscher Expat ist in Singapur ansässig, aber überregional tätig. Sagen wir, er ist nur 150 Tage in Singapur, dann kann er in Singapur den »Non Ordinarily Resident« (NOR) beantrage und muss sein Einkommen in Singapur nur anteilig für 150 Tage versteuern. Unterliegt er der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht, dann werden die in Singapur freigestellten Tage nach deutschem Recht versteuert.

Der Fall muss aber differenziert betrachtet werden. Denn im Gegenzug besteht ein Anrecht auf Kinder- und Elterngeld, wenn ein inländischer Wohnsitz unterhalten wird. Auch der Anspruch auf Wohnbauprämien für das zu früheren Zeiten erworbene Familienheim ist vom Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes abhängig.
Wer in der Vergangenheit an Personengesellschaften beteiligt war oder wesentlich Beteiligter Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft war, den trifft es noch härter. In diesen Fällen werden bestimmte Einkünfte über die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht für zehn weitere Jahre steuerlich in Deutschland erfasst - unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt oder vom Wohnsitz in Deutschland.

Wer sich gar mit Vermögen aus der Bundesrepublik verabschieden möchte, muss zunächst die dann fällige Wegzugbesteuerung begleichen - eine Steuer, die viele nicht einmal kennen!

Mathias Müller,
Rödl & Partner, Singapur

Last Updated ( Wednesday, 30 September 2009 23:29 )  

Aktuelle Ausgabe

September 2010

September 2010

Eine Reise zwischen den Welten: Mit der Rikscha von Vientiane nach Singapur

Deutschland wird in Singapur Fußballweltmeister

Eine Operation, die Vater und Sohn zusammenschweißt

Veranstaltungskalender September (als pdf)

Die vollständige September-Ausgabe (als pdf)

Vorherige Ausgaben

 

Juli-August 2010

Fidschi: Das Leben im »Paradies« Singapur 1960: Als die Republik das Laufen lernte Volker Hartung: Herkulische Aufbauarbeit Veranstaltungskalender Juli/August (als pdf) Die vollständige Juli/August-Ausgabe (als pdf) 

 

Juni 2010

Indonesien: Operation Krakatau Happy Meals: Wenn der Mönch zweimal klatscht Was tun bei Ärger mit den Nachbarn? Veranstaltungskalender (als pdf) Juni 2010 (als pdf)  

 

Mai 2010

▹ Philippinen: Die magellanische Sause ▹ Botanischer Garten für Kinder: Garantie für Lebensfreude ▹ Forschen in Singapur: Die Reise ist nie zu Ende Veranstaltungskalender (als pdf-Datei) Mai 2010 (als pdf-Datei)  

Partners